Provisionsumsätze der BVG belaufen sich auf rd. 2,0% des Fahrkarten-, der Post AG auf rd. 1,5% des Wertmarkenverkaufs; die den Paketshops gewährten Vergütungen liegen in etwa bei bis 40ct/Paket. Jene Provisionen und Vergütungen sind nur mit Deckungsbeitragsrechnung zu rechtfertigende Zubrote: Im Ergebnis wird argumentiert, dass mit oder ohne solche Umsätze die Betriebsausgaben unverändert gegeben und insoweit angesprochene Einnahmen zugleich Gewinne sind. Es ist jene zwingende Logik, die zu solchen geringen Provisionen bzw. Vergütungen führt. Zur Überprüfung dieser `Mechanik` nehmen wir Konkretes `mal unter die Lupe. Wir beraten und bieten allbezirklich: Gewerbemakler DKfm. Frank Preuss, Blissestr. 20, 10713 Berlin, Tel.: 030- 89 50 30 00,e_Mail: preuss.berlin@gmx.com. Behörde iSv. § 5 I Nr. 3 TMG: Ordnungsamt Wilmersdorf von Berlin (§ 34c I GewO). KEINE Eintragungen iSv. § 4 I Nr. 4 TMG. ID- Merkmale nach § 27a UStG, 139c AO NICHT vergeben.
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