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Arbeitsbühnen Ausbildungen Hebe-, Hubarbeitsbühnen, Scherenbühnen, Steiger, Staplerschein Offenbach

380 EUR
22.04.2024 09:25
Details
Übergabe abholung
Beschreibung

Berechtigungen zum Führen von Arbeitsbühnen, Hub-, Hebe-, Scherenbühnen durch das Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer, www.sfbl.de
Schlüsselfunktion für den sicheren und effizienten Einsatz von Arbeitsbühnen ist eine gezielte Ausbildung der Bediener gemäß dem DGUV Grundsatz 308-008 (vorher BGG 966)
Die Unternehmen entscheiden sich für eine professionelle, praxisorientierte Schulung. Das Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik führt diese Ausbildung nach den Richtlinen der Berufsgenossenschaft durch.
Führerscheinpflicht - der Arbeitgeber als Mieter einer Arbeitsbühne trägt eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Dieser Verantwortung kommt er u. a. mit einer sorgfältigen Unterweisung in Theorie und Praxis Ausbildung der Bühnenbediener nach. Daher bietet das Unternehmen praxisnahe, zertifizierte Schulungen an.

BGG 966 schafft Klarheit bei Ausbildung

Mit dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für Bediener von Arbeitsbühnen BGG 966 setzt die Berufsgenossenschaft klare Maßstäbe, wie die Auswahl und Ausbildung von Bühnenbedienern aussehen sollte.

Sie ist damit eine wertvolle Hilfe für Sicherheitsverantwortliche. Wird davon abgewichen, muss das gleiche Sicherheitsniveau anderweitig erreicht werden.

Wer sich über den berufsgenossenschaftlichen Grundsatz unter dem Titel Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen informieren möchte unter www.sfbl.de erhalten Sie weitere Info s!

Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für das Betreiben von Hebebühnen (BGR 500, Kap. 2.10) verpflichten jeden gewerblichen Betreiber einer Hebebühne zu einer jährlichen, vollständigen Überprüfung der Bauteile und Sicherheitseinrichtungen. Rechtlich wirkt diese Vorschrift wie ein Gesetz.

Die Regeln stellen ganz konkrete Anforderungen an das Bedienpersonal und den Unternehmer, das heißt an Sie und Ihren Arbeitgeber bzw. Ihr Unternehmen.
Die Benutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Bedienung der Arbeitsbühne unterwiesen sein.
Die Befähigung zum Bedienen muss gegenüber dem Unternehmer (Arbeitgeber) nachgewiesen werden.
Die Benutzer müssen vom Unternehmer (Arbeitgeber) ausdrücklich und schriftlich zum Bedienen von Arbeitsbühnen beauftragt werden.
Die Einweisung dagegen erfolgt bei Übergabe der Arbeitsbühne. Sie bekommen dabei eine bestimmte Maschine erklärt, z.B. wie diese zu bedienen, zu pflegen oder zu warten ist.

Auf keinen Fall ersetzt die bei der Übergabe durch Vermietpersonal durchgeführte Einweisung, die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebene jährliche Unterweisung durch den Arbeitgeber!

Zur Verdeutlichung: Die Unterweisung könnte man mit der Pkw-Führerschein-Ausbildung vergleichen, während derer Sie die Verkehrsregeln, -zeichen und den Umgang mit einem Kfz im Straßenverkehr erlernen.
Die Einweisung dagegen erhalten Sie beim Kauf eines neuen Kfz, bei dessen Übergabe Sie erklärt bekommen, wo sich der Lichtschalter oder der Ölstab befindet, und wie das Radio zu bedienen ist.
Die Verkehrsregeln erlernen Sie dabei aber nicht!

Das Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik führt Fachseminare zum Bedienen von Hub-, Hebe-, Scheren-, Teleskopbühnen und Steiger durch.
www.sfbl.de , 069 15610522,

Preis nach telefonischer Rückfrage

weitere Schulungen sind: Staplerführerschein in Seminare für Flurförderfahrzeuge, zum Staplerfahrer,
Arbeitsbühnen, Baumaschinenführer, Krananlagenführer sowie Seminare Inhouseschulungen in ihrem Unternehmen durch das Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik!
Unsere Ausbildung erfolgt gemäß der aktuellen Richtlinien u. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Für Privatpersonen + Geschäftskunden!
Staplerschein 1 oder 2 Tagesseminare EUR 180,-
www.sfbl.de Tel: 069 15610522,
in 60314 FFM, Intzestr.8-10 Quoka_187290420

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