Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Ab Mitte 2025 müssen Websites barrierefrei sein!
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel dem Onlinehandel oder bei Telekommunikationsdienstleistungen. Damit müssen auch Websites und Webshops barrierefrei gestaltet sein. Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen.
Gemäss 3 Abs. 3 BFSG sind viele Unternehmen von den Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) befreit und müssen die Barrierefreiheitsanforderungen in Onlineshops oder auf Webseiten nicht erfüllen, diese also nicht barrierefrei gestalten.
Die freiwillige Umsetzung einer barrierefreien Website oder eines barrierefreien Onlineshops lohnt sich dennoch für alle Unternehmen und bringt zusätzliche Vorteile:
- einfachere Bedienung für alle Nutzer - grössere Zielgruppe erreichen - mehr potentielle Kund*innen - Suchmaschinen belohnen Barrierefreiheit
Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Prüfung und Optimierung Ihrer Website oder Ihres Onlineshops und freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.
Wir betreuen Kunden deutschlandweit. Zu unserem Kundenkreis zählen Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen.
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