OPEL Insignia 2.0 CDTi Saab 9-5 Klimakompressor P13314473 Klima

Beschreibung
Teilenummer / Vergleichsnummern:
1618197, P13314473, 22827736, P13314475, P22913882, 1618464, 1618534, 1618466, 95522201, 1618416, 22861233, 1618415, 22861237, 95518878, 13262841, 22861236, 13314475, 95518886, 22913887, 22780225, 22913889
1732-113149, 51-0808, Kompressor/Einzelteile, Klimaanlage, PXC16-1664, PXC16-1666P, 1.1464, PXC16-1666, 14-1608, ACP490000P, ACP907, 14-1664, 8FK351272-291, 8FK351340-321, 14-1664R, 8608617, 505-00811, 8FK 351 002-471, 920.20237, 10-2237, 320091G, PXC16-1661, 8880120471, PXC16-8811, ACP489000P, PXC16-8806, PXC16-1236, 3320099, PXC16-1237, PXC16-8804
Motorcode: B20DTH
Fahrzeug: Opel / Vauxhall / Saab
Modell: Astra / Insignia / Zafira / 9-5
Baureihe: 2009-2019
Leistung KW/PS: 81,96,118,121,140,143 / 110,130,160,165,190,195
Verfügbare Stückzahl: 1
Preis pro Stück
GEBRAUCHT
Bitte überprüfen Sie die Teilenummer, sollte diese nicht übereinstimmen, wird das Teil mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht passen.
Es handelt sich hierbei um ein gebrauchtes Ersatzteil aus einem Spenderfahrzeug.
Das Ersatzteil wurde selbstverständlich geprüft und ist voll funktionstüchtig!
! ! Originalteil ! !
BITTE BEACHTEN:Gebrauchsspuren können vorhanden sein!!!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Schneider
EW Motorenservice
026829681486
015117546903
gaben
Schlichtungsverfahren Die Europäische Kommission unterhält eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (OS-Plattform). Die Plattform erreichen Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail-Adresse lautet [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der EW Motorenservice UG (haftungsbeschränkt), Eugen Warkentin, Blumenstraße 2, 57539 Fürthen
I. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschläge
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
III. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Autragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Ko Quoka_415750829