Das Bierzwangsrecht in Bayern
Details
Beschreibung
Das Bierzwangsrecht in Bayern stammt aus dem Jahre 1800 und ist sehr gut erhalten.
Erstausgabe dieser Studie zum Bayerischen Bierzwangsrecht, die das Recht zum Brauen und Verkaufen von Bier einschränkte. Ursprünglich durften größere, örtliche Grundbesitzer und Klöster Bier für den Eigenverbrauch brauen, jedoch nur auf engstem Raum und nur dann verkaufen, wenn dies nicht mit dem Gebiet einer anderen örtlichen Brauerei in Konflikt geriet. Brauereirechte wurden in der Regel den Städten als wertvolle Einkommensquelle gewährt und dann deren Produktion reguliert. Die Bierherstellung war ein wichtiger Wirtschaftszweig, der von der starken Zunft des Braumeisters kontrolliert wurde. In den 1730er Jahren wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das die Herstellung von Bier regelte, neue Steuern einführte und den unerwünschten Wettbewerb einschränkte. Im Bereich einer Brauerei durfte kein "ausländisches Bier" verkauft werden, um die erheblichen Einnahmen zu sichern, die durch den Bierverkauf erzielt werden konnten. Im Jahr 1799 wurde der Protektionismus des Bierzwangsrechts gelockert, gegenüber der lautstarken Opposition derer, die zuvor davon profitiert hatten. Ab 1800 wurden auch in Bayern die lokalen Bierverkaufsmonopole abgeschafft und das Angebot an "ausländischen" Bieren ausgeweitet.
Dies ist ein Privatverkauf. Quoka_269567038
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