Schnupperkurse für Keyboards & Synthesizer
Beschreibung
Professioneller, individueller und staatlich anerkannter Unterricht
Perfekt um meinen Unterricht kennen zu lernen!
Du bist Keyboardeinsteiger oder Umsteiger.
Du willst ...
... bestimmte Songs lernen oder Deine Spieltechnik verbessern.
... mit der Begleitautomatik (Keyboards) spielen lernen.
... einfaches Klavierspiel lernen.
... lernen Dein Keyboard oder Deinen Synthesizer bedienen zu können.
Du interessierst Dich vielleicht auch für Synthesizer Programmierung und willst Deine eigenen Klänge erstellen.
Warum Schnupperkurs?:
Mit einem Kurs über mehrere Termine lässt sich der Unterrichtsablauf, die Art des Unterrichts und der Lehrer am Besten kennen lernen. Insbesondere für Anfänger ist es schwer abzuschätzen, ob der Unterricht auf Dauer Laune macht und nicht nur eine einzelne Probestunde.
Den Kurs gibt es ab vier wöchentlichen Unterrichtseinheiten (a 30, 45 oder 60 Minuten) im Präsenzunterricht. Eine kostenlose Unterrichtseinheit ist inbegriffen. Zusätzlich gibt es oben drauf noch eine Gratis Online Stunde, um auch diese Form des Unterrichts kennen zu lernen. Der Kurs findet als individueller Einzelunterricht statt (nicht Gruppenunterricht).
Bei Erwachsenen ist gegen Aufpreis eine flexible Terminlegung möglich.
Gerne auch als Geschenkgutschein verfügbar!
Bei Fragen und für weitere Infos bitte einfach gerne unverbindlich mit mir Kontakt aufnehmen!
Kurz über mich:
Ich bin professioneller Lehrer für Gitarre, Ukulele und Keyboards mit staatlicher Anerkennung, sowie Certified Level 1 Ukulele Teacher der James Hill Ukulele Initiative.
[Aktuelle Vorgaben aufgrund der COVID-19 Pandemie:
Es gilt das 3G-Prinzip, wonach der Zugang für Musikschülerinnen und Musikschüler sowie Besucherinnen und Besucher zum außerschulischen Musikunterricht nur für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich ist.
Musikschulen, Privatmusikinstitute, Laienmusikvereine bzw. selbstständig tätige Musiklehrkräfte sind im Hinblick auf ihre außerschulischen musikalischen Unterrichtsangebote zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet.
Für Beschäftigte und Honorarlehrkräfte sowie ehrenamtlich Tätige gilt ebenfalls das 3G-Prinzip.
Wo immer möglich ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz-/Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Die Maskenpflicht entfällt auch bei zwingenden Gründen, beispielsweise im Hinblick auf Musizieren oder andere künstlerische Betätigungen. Von der Maskenpflicht sind auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag befreit.] Quoka_350574083
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