Teilungsversteigerung Einfamilienhaus Nebengeäude Garage Garten Gerlingen

846 000 EUR verhandelbar 8460 EUR/m2
Details
PLZ
70839
Zimmerzahl
Wohnfläche (qm)
100
Grundstücksfläche (qm)
1274
Gebäudetyp
einfamilienhaus
Provisionsfrei
ja
Beschreibung
Das ist ein HINWEIS auf eine gerichtliche Teilungsversteigerung einer Immobilie in Gerlingen, an der Kreuzung Meterstraße Rosenstraße. Die hier ausgefüllten Quoka-Pflichtfelder sind NICHT verbindlich, bitte lesen Sie das Gutachen!

Der Versteigerungstermin wird am
MONTAG 9. MÄRZ am Amtsgericht Ludwigsburg im Saal F um 9:00 Uhr durchgeführt.

BITTE BEACHTEN:
Der angegebene "Preis" ist der Verkehrswert.
Es gelten die Angaben im Gutachten.
Es gibt KEINE Möglichkeit die Immobilie vorher zu erwerben, sie MUSS ersteigert werden.
Eine Vermietung ist ausgeschlossen, es geht hier NUR um den Hinweis auf die Möglichkeit des Erwerbs in einer Versteigerung. Ich betreibe das Teilungsversteigerungsverfahren, aber ich mache keine Termine vor Ort.
Bitte informieren Sie sich über das Gutachen auf zvg.com (Details unten)

Es geht um diese Immobilie:
Einfamilienhaus mit Nebengebäude und Garage und Garten in Gerlingen
Es gibt einen alten Gewölbekeller.
Der Garten ist sehr groß. Da könnte man aus meiner Sicht bequem noch zwei Immobilien reinbauen.

Sie möchten Details?
Details finden Sie unter dem Zeichen 1 K 32-23 (Das ist die Verfahrensnummer) im zentralen Portal für Versteigerungstermine ZVG (googlen, nach Gerlingen Filtern)

Die genaue Lage?
Sie erkennen im Portal für Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg BORIS BW (einfach googeln und Gerlingen und Flurstücknummer 5489 2 eingeben) auf der Karte eine Mischung aus Baufläche(1120 EURO pro QM) und Gartenfläche (336 EURO pro QM).

Bitte informieren Sie sich selbst.

WICHTIG: Man kann da nicht einfach so hinlaufen und mitbieten.

Wenn Sie Interesse haben und mitbieten wollen, dann ist es wichtig, auch durch das Gericht zum Bieten zugelassen zu werden. Es gibt da gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen.
Es gibt Regelungen, dass eine bietende Person eine Sicherheit zu leisten hat, und zwar in vorgeschriebener Höhe und auf eine zulässige Art und Weise.

Mein Ergebnis ist:

Höhe der Sicherheitsleistung
- In der Teilungsversteigerung beträgt die Sicherheit 10 % des festgesetzten Verkehrswerts (  67 ZVG). Das sind hier konkret 84.460 EURO, weil der Verkehrswert 846.000 EURO ist.

Nach den Vorgaben der Amtsgerichte in Baden Württemberg und  69 ZVG sind nur folgende Sicherheiten zulässig:
1. Bundesbank oder Verrechnungsscheck eines Kreditinstituts
2. Selbstschuldnerische, unbefristete Bankbürgschaft
- Muss selbstschuldnerisch, unbefristet und unbedingte Zahlungsverpflichtung enthalten.
- Nur Bürgschaften von Kreditinstituten werden akzeptiert.
3. Vorherige Überweisung auf das Konto der Landesoberkasse Baden Württemberg
- Die Sicherheitsleistung kann vorab überwiesen werden.
- Die Amtsgerichte geben hierfür ein Kassenzeichen und die Bankverbindung der Landesoberkasse an.

Bitte informieren Sie sich.

ID: 1769869436

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