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Büros, Gewerbeflächen Bayern Arberg

  • Anzeigen

    Anzeigen auf der Seite: 20 / 50

  • 7,5% Rendite möglich! Gewerbeobjekt mit ca. 780 qm verteilt auf 2 freie 1 vermietete Einheit in Wi

    519 000 EUR

    Objektbeschreibung: Bei dem Objekt handelt es sich um ein Gewerbeobjekt mit 3 Einheiten

  • DENKMALSCHUTZ - STEUERN SPAREN FÖRDERUNGEN ERHALTEN - Ehemalige Druckerei in zentraler Innenstadtlag

    999 000 EUR


    Ausstattung: Baudenkmal
    ? NUR Kirchenplatz 5 (Flur-Nr. 107)
    ? erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)
    ? Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
    Ensembleschutz
    ? Flur-Nr. 106, 107 und Teil aus 86
    ? Raumhöhen: EG ca. 3,20 m – 3,40 m
    OG ca. 2,20 m – 2,50 m
    DG ca. 2,20 m – 2,40 m
    Allgemein
    ? teilweise unterkellert
    ? Lt. FNP sind die Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen
    Lagebeschreibung: Gunzenhausen liegt zentral im „Fränkischen Seenland“ zwischen „Altmühlsee“ und
    „Brombachsee“, im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.
    Kindergärten –– Schulen – Einkauf – ärztliche Versorgung: Alle Erledigungen des
    täglichen Bedarfs können in Gunzenhausen getätigt werden.
    Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach Weißenburg ca. 23 km,
    nach Ansbach ca. 28 km und nach Nürnberg ca. 58 km
    Baurechtliche Hinweise: Die baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im
    Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen
    liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen
    müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu
    stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach
    dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür
    keinerlei Haftung.
    Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
    Steuern sparen (Baudenkmal): Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
    Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude
    gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit,
    Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater!
    Zuschüsse / Fördermittel: Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach
    den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu
    entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
    Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des
    Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und
    persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
    Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
    Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der
    Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur
    Verfügung. Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.
    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die
    angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittelund Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die
    Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und
    der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten
    Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der
    Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel
    immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf
    die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept.
    Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand,
    Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und
    Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt,
    dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom
    Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die
    Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler
    übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
    Ablauf - Voruntersuchung: Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese
    Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes
    durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel
    zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind
    beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) –
    Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu:
    „Zuschüsse / Fördermittel).
    Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein
    Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung
    werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die
    Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept –
    5
    diese werden nun auf einander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung
    geben Sie als Eigentümer vor.
    Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die
    Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel
    berücksichtigt.
    So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
    Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden
    Fördermittel.
    mögliche Dienstleistungen: ? Kauf – Verkauf
    ? Voruntersuchung
    ? Sanierung
    ? Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
    ? Fördermittel / Zuschüsse
    ? Bauträgermodelle
    Provision: Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom
    Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,76 %) = 4,76 %, mindestens jedoch 4.950,- € + 19 % Mwst. (940,50 €) = 5.890,50 €.
    Der Verkäufer zahlt eine Maklerprovision in gleicher Höhe. Details: ...

  • 7,5% Rendite möglich! Gewerbeobjekt mit ca. 780 qm verteilt auf 2 freie 1 vermietete Einheit in Wi

    519 000 EUR

    Objektbeschreibung: Bei dem Objekt handelt es sich um ein Gewerbeobjekt mit 3 Einheiten

  • DENKMALSCHUTZ - STEUERN SPAREN FÖRDERUNGEN ERHALTEN - Ehemalige Druckerei in zentraler Innenstadtlag

    999 000 EUR


    Ausstattung: Baudenkmal
    ? NUR Kirchenplatz 5 (Flur-Nr. 107)
    ? erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)
    ? Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
    Ensembleschutz
    ? Flur-Nr. 106, 107 und Teil aus 86
    ? Raumhöhen: EG ca. 3,20 m – 3,40 m
    OG ca. 2,20 m – 2,50 m
    DG ca. 2,20 m – 2,40 m
    Allgemein
    ? teilweise unterkellert
    ? Lt. FNP sind die Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen
    Lagebeschreibung: Gunzenhausen liegt zentral im „Fränkischen Seenland“ zwischen „Altmühlsee“ und
    „Brombachsee“, im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.
    Kindergärten –– Schulen – Einkauf – ärztliche Versorgung: Alle Erledigungen des
    täglichen Bedarfs können in Gunzenhausen getätigt werden.
    Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach Weißenburg ca. 23 km,
    nach Ansbach ca. 28 km und nach Nürnberg ca. 58 km
    Baurechtliche Hinweise: Die baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im
    Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen
    liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen
    müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu
    stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach
    dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür
    keinerlei Haftung.
    Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
    Steuern sparen (Baudenkmal): Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
    Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude
    gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit,
    Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater!
    Zuschüsse / Fördermittel: Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach
    den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu
    entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
    Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des
    Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und
    persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
    Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
    Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der
    Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur
    Verfügung. Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.
    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die
    angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittelund Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die
    Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und
    der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten
    Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der
    Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel
    immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf
    die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept.
    Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand,
    Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und
    Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt,
    dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom
    Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die
    Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler
    übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
    Ablauf - Voruntersuchung: Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese
    Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes
    durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel
    zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind
    beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) –
    Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu:
    „Zuschüsse / Fördermittel).
    Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein
    Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung
    werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die
    Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept –
    5
    diese werden nun auf einander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung
    geben Sie als Eigentümer vor.
    Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die
    Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel
    berücksichtigt.
    So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.
    Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden
    Fördermittel.
    mögliche Dienstleistungen: ? Kauf – Verkauf
    ? Voruntersuchung
    ? Sanierung
    ? Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
    ? Fördermittel / Zuschüsse
    ? Bauträgermodelle
    Provision: Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom
    Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,76 %) = 4,76 %, mindestens jedoch 4.950,- € + 19 % Mwst. (940,50 €) = 5.890,50 €.
    Der Verkäufer zahlt eine Maklerprovision in gleicher Höhe. Details: ...

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