Ford Custom, lange Ausführung ( großer Kofferraum ) 9 Sitze, Anhängekupplung zu vermieten. Frei bis 06.08.26 und ab 18.08.2026. Der Mietpreis richtet sich nach der Dauer der Anmietung. Ich erstelle Ihnen gern ein Angebot Fahrzeugausgabe und Rücknahme nur in den Öffnungszeiten Mo-Fr. von 09:00 bis 17:00Uhr möglich! Anonyme Anfragen werden nicht beantwortet.
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AGB
1. Fahrzeugübergabe u. Mietzeit AGB
a) Der Mieter ist darauf hingewiesen, dass der Mietwagen in einwandfreiem bzw. vorderseitig beschriebenem Zustand ausgestattet mit Kfz-Papieren, Reserverad, Warndreieck und Verbandskasten sowie mit unverletzter Tachoplombierung übergeben wurde. Bei Verlust haftet der Mieter.
b) Die Miete beginnt und endet an den vom Vermieter festgesetzten Stationen, Orten oder Adressen.
c) Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietwagen auf Kosten des Mieters zu verschaffen und die zusätzliche Inanspruchnahme des Mietwagens zu berechnen.
d) Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als 2 Wochen im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht mehr nachkommen kann.
2. Benutzung des Fahrzeuges
a) Zum Fahren des Mietwagens sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer berechtigt: Bei Firmenanmietungen festgestellte Berufsfahrer oder andere von der Firma beauftragte Personen. Bei einer Benutzung durch berechtigte Dritte ist der Mieter verpflichtet
aa) sich davon zu überzeugen, dass dieser im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, mindestens 21 Jahre alt ist, über eine über mehr als sechsmonatige Fahrpraxis verfügt und
bb) dem Fahrer vor der Übergabe des Fahrzeuges die Mietbedingungen bekannt zugeben und ihn zu deren Einhaltung zu verpflichten.
b) Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietwagens zu beachten.
c) Dem Mieter ist insbesondere nicht gestattet: aa) Die aktive Teilnahme an Motorsportveranstaltungen; bb) Fahrten ins nicht Europäische Ausland, es sei denn, der Vermieter hat schriftlich zugestimmt; cc) Waren oder sonstige Wertgegenstände entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zu transportieren.
d) Öl-, Wasserstand und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für die daraus ergebenden Schäden.
Vor Rückgabe ist der Wagen voll zu tanken.
e) Bei evtl. Reparaturen ist die nächste Spezialwerkstatt aufzusuchen. Zu Reparaturen über 100,- muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Bei Ausfall des Fahrzeuges durch Reparatur oder Unfall besteht kein Anspruch auf Ausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrzeug.
f) Der Tachometer ist plombiert. Bei Ausfall des Tachos ist sofort der Vermieter zu verständigen. Andernfalls oder bei Verletzung der Plombe erfolgt eine Berechnung von 600 km pro Tag. Beide Vertragsparteien haben das Recht, eine niedrigere oder höhere Anzahl von gefahrenen, aber vom Tacho nicht angezeigten km nachzuweisen.
g) Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall die Beschädigung polizeilich aufgenommen wird. Der Vermieter ist sofort zu verständigen.
Beweismittel(Zeugen, Spuren)sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren, sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadensursache und des Hergangs gehört. Dem Mieter ist untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes).
3. Rückgabe des Fahrzeuges
Die Rückgabe des Fahrzeuges ist nur während der normalen Geschäftszeit möglich. Diese ist im Betrieb des Vermieters durch Aushang und in der Werbeanzeige bekannt gegeben.
4. Versicherungsschutz
Die Fahrzeuge haben einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz, Vollkaskoversicherung mit 1500,00- SB, sowie eine Teilkaskoversicherung mit von 1500,00,- SB gegen Feuer-, Diebstahl-, Wild- und Glasbruchschäden. Für Schäden an LKW-Aufbauten und Wohnmobilen (Koffer, Plane, Spiegel, Hochdach usw.) und Kombis, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und -breite) beruhen, haftet der Mieter ebenfalls voll, auch für Schäden, die durch unsachgemäße Beladung entstehen.
5. Haftung des Mieters bei Schäden
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Mietfahrzeug Vollkasko und Teilkasko besteht. Bei Schäden, die er oder der Fahrer zu vertreten hat, haftet er wie folgt:
a) Haftung ohne Ausschluss der Selbstbeteiligung bzw. Haftungsbeschränkung auf 1500- bei Vollkasko
Das Fahrzeug befindet sich in einem guten Zustand und weist einige Gebrauchsspuren auf. Diesel Hubraum 2198ccm, 155PS, grüne Umweltplakette, ca. 59500Km, HU gültig bis Sicherheitsgurte. Das Fahrzeug verbraucht bei einer Reisegeschwindigkeit von 100kmh ca. 10,5L auf 100 km, Fahrer und Beifahrersitz sind um 360Grad-drehbar, Tisch seitlich verschiebar und absenkbar, Im Alcoven befindet sich ein großes Doppelbett, das Doppelbett über der Garage ist von außen höhenverstellbar. Hinter Fahrer- Beifahrersitzt ist ein fünfter Schlafplatz möglich. Weiter verfügt das Wohnmobil über eine Markise, eine vollautomatische Satanlage, eine 350Watt Solaranlge, (2025), Das Alkovenbett ist nach ober teilweise anklappbar, Dieselinnenraumheizung, Kühlschrank mit Tiefkühlfach, Boiler mit Gasbetrieb, 4 Allwetterreifen ca. 3500km gelaufen, Fahrradträger (3), Wechselrichter 12V 220V 1500W (2025), Herd mit Gasbetrieb, Diverse Anschlüsse 220V 12V USB, das Fahrzeug hat einen kleinen reparierten Alkovenschaden.
Kleine Durchsicht mit Ölwechsel wurde gerade erst durchgeführt. Ich habe das Fahrzeug 3 x vermietet. Sie können auch gern ein Angebot machen.
Beschreibung
Standort: Mehrfamilienhaus befindet sich im Zentrum, zwei Minuten zum Markt in 06679 Hohenmölsen im Burgenlandkreis.
Besonders attraktiv sind die Städte Naumburg, Leipzig und Halle.
Das Naherholungszentrum Mondsee liegt nur ca. 4Km vor Hohenmölsen. egt nur cadie Hier Eine sehr gute Kapitalanlage bei zur Zeit Vollvermietung.
Die Stadt Hohenmölsen bietet zudem eine ausgezeichnete Infrastruktur, darunter Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel unweit der BAB A9
Adresse: August-Bebel-Str.2, 06679 Hohenmölsen
Baujahr: Das Haus wurde im Zeitraum ca.1927 erbaut und in 1998 umfassend saniert.
Objekt: Mehrfamilienhaus
Kreis: Burgenlandkreis
Ort: 06679 Hohenmölsen
Lage: Zentrum
Straße: August-Bebel-Str.2
Baujahr: ca.1927
Wohneinheiten: 3
vermietet: ja 1-3
Etagen: 3
Wohnfläche: ca..208 m , 10 Zimmer, 1x2Raum, 1x3Raum, 1x5Raum
Mieteinnahme: 11.400 Kaltmiete p.a.
Badezimmer: 3 (je Wohnung 1)
Denkmalschutz: Nein
Besonderheit: Zentrale Lage
Grundstücksfläche.: 231m
Stellplätze: 1 (im Hof)
Garagen: 1
Bauart: massiv
Primärenergie: Fernwärme
Heizung Baujahr: 1998 (lt.Energiepass)
Energiepass Nr.: ST-2
Effiziensklasse: E 237 kWh m2a
Gültig bis:
Art des Ausweises: Bedarfssausweis
Fernwärmeanschluss: ja
Abwasseranschluss.: ja
Stromanschluss: ja
Trinkwasseranschluss: ja
Telekom: ja
Fernsehen: Kabel Auftrag Glasfaser
Dacherneuerung: ca.1998
Innentüren Türen 1998
Fenstersanierung: 1998 2000
Elektrosanierung: teilweise + Anschluss
Badezimmersanierung.: 1998
Kaufpreis: 210.000.- VB
Käuferprovision: Keine
verfügbar: sofort