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Audi A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 TT Dachträger zu vermieten / mieten

€ 20,-
Festpreis
Standort:
D-59846 Sundern
Übergabe:
Abholung
Anzeige:
396496032
Datum:
09.05.23
Anzeigentyp:
gewerbliches Angebot
Audi Dachträger für Reling oder Fixpunkte zu vermieten. Träger haben eine T-Nut für schnelle Montage von Dachboxen und Fahrradträgern.

Die Dachträger sind abschließbar.


Preise:
1 Woche : Dachträger 20
10 Tage : Dachträger 25
2 Wochen : Dachträger 30
3 Wochen : Dachträger 40
4 Wochen: Dachträger 50


Längere Mietpreise auf Anfrage
Keine Kaution


Hilfe bei der Montage, Demontage und Einweisung inklusive.
Abholung und Rückgabe von Montag bis Sonntag.


Die Dachträger werden im sauberen Zustand übergeben und werden auch nur im sauberen Zustand wieder zurückgenommen.
Bei verdreckten, beklebten etc. Trägern fällt eine Reinigungspauschale von 10 an.


Da unsere Anzeigen immer wieder erneuert werden, empfehlen wir die Option "Nutzer folgen". Aus den "Favoriten" wird die Anzeige nach einiger Zeit verschwinden.

Unsere Kontaktdaten, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter Rechtliche Angaben.

Angaben gemäß 5 TMG

mietboxx.com
Mescheder Str. 55
59846 Sundern
Deutschland

Vertreten durch:
Eugen Seel

Kontakt:
Telefon: +49(0)175/3544425

Registereintrag:
Eintragung im Registergericht: Arnsberg
Registernummer: HRB 13654

Steuernummer: 303/5730/0719


Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG wird die Mehrwertsteuer auf der Rechnung nicht ausgewiesen.


AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von mietboxx.com (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Mieter") mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Die beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3) WIDERRUFSRECHT
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

4) ÜBERLASSUNG DER MIETSACHE
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich per Abholung in der Mescheder Str. 55, 59846 Sundern.

5) MIETE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert angegeben.

5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.

5.3 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:

- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, Vorkasse, PayPal oder Barzahlung bei Abholung.

6) KAUTION
6.1 Es wird keine Kaution erhoben.

6.2 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, beschädigt oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so wird durch unsere Partnerwerkstatt ein Kostenvoranschlag zur Deckung des Schadens erstellt, sofern der Mieter dies zu vertreten hat.

7) GEBRAUCH DER MIETSACHE, GEBRAUCHSÜBERLASSUNG AN DRITTE
7.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

8) OBLIEGENHEITEN DES MIETERS
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

9) ÄNDERUNGEN AN DER MIETSACHE
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen.

9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbes

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